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VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Israelischer Staatsangehöriger; Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet; offensichtlich asylfremde Gründe; psychische Erkrankung in Israel behandelbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Augsburg, 24.05.2004 - Au 8 K 03.30849
Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378
Die therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten sind - insbesondere in Tel Aviv - mit denen in Deutschland vergleichbar (vgl. auch VG Augsburg vom 24.5.2004 Az. Au 8 K 03.30849 RdNr. 27). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378
Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 BVerfGE 65, S. 76 ff.). - BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als …
Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378
Unter welchen Umständen sich ein Asylbegehren als eindeutig aussichtslos erweisen kann, kann nicht abstrakt bestimmt werden, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG vom 7.12.1992 InfAuslR 1993, S. 105 ff). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378
Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 NVwZ 2007, S. 712 f.). - EGMR, 07.10.2004 - 33743/03
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …
Auszug aus VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 6 K 10.30378
Nur ergänzend sei darauf verwiesen, dass ausreisepflichtige Ausländer selbst nach Art. 8 Abs. 1 EMRK keinen Anspruch auf Verbleib im Gastland haben, um weiterhin in den Genuss einer medizinischen, sozialen oder anderen Versorgung zu gelangen, die der abschiebende Staat während ihres Aufenthalts gewährt (vgl. EGMR vom 7.10.2004 NVwZ 2005, S. 1043/1044).